OLG Köln vom 11.3.2016, 6 U 121/15Datenerhebung: Datenschutzhinweise gehölren zu Internet-Kontaktformularen: Bei Kontaktformularen im Internet müssen laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln den Nutzern immer Datenschutzhinweise genannt werden – insbsondere zu Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung. Und: Nutzer müssen auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen werden. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Urteil.

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Integrieren Sie in Ihr Kontaktformular einen entsprechenden Hinweis mit Link zu Ihrer Datenschutzerklärung. Zudem sollte die Datenschutzerklärung maximal mit zwei Klicks auf Ihrer Website erreichbar sein.