Die externe Datenschutzberatung, die Leistungen des externen Datenschutzbeauftragten (eDSB) können vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden. Bei der Beantragung unterstütze ich Sie gerne.
Die Förderung erhalten kleine und mittelständische Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen – siehe unten.
Ihr Vorteil bei Bewilligung: es entlastet Ihr Budget, spart Kosten für die (Beratungs)Leistungen des externen Datenschutzbeauftragten. Die Mittel stammen u.a. aus dem Europäischen Sozialfonds der EU und der KfW.
Förderung – neu ab 2016
Ab 2016 gelten neue Richtlinien. Danach ist die „Förderung unternehmerischen Know-hows“, so die Bezeichnung des Programms, prinzipiell möglich für existierende, kleine und mittelgroße Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Die Unternehmen sollen maximal zwei Jahre alt sein oder älter als drei Jahre oder es sind Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Zu den förderungsfähigen Leistungen zählen alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Hier Informationen des BAFA (Sie gelangen zu den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu den Fördermöglichkeiten sowie dem BAFA-Kontaktformular.
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So können wir zusammen arbeiten – ein möglicher Ablauf.