Datenschutz schafft Sicherheit

Datenschutz und Datensicherheit sind WettbewerbsvorteileGesetze einhalten? Brauchen wir Datenschutz nur deshalb?

Nur auf den ersten Blick ist dies eine rein gesetzliche Vorgabe des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Bestimmte Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen, so schreibt es das BDSG vor (siehe §§ 4f, 4g Bundesdatenschutzgesetz).

Das ist natürlich schon Grund genug, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Aber, BDSG beiseite: angewandter Datenschutz gibt Ihnen, Ihren Kunden, Lieferanten und Ihrem Personal mehr Sicherheit, kann Datenpannen und teils empfindlich hohe Kosten und Bußgelder verhindern oder reduzieren. Darüber hinaus sind Datenschutz und Datensicherheit positive Signale für Ihre Kunden.

 

Was Viele nicht wissen:

Die Landesbehörden überprüfen regelmäßig bestimmte Unternehmen, ob sie mit personenbezogenen Kunden-, Interessenten-, Mitarbeiter- und Lieferantendaten korrekt umgehen und gesetzliche Vorgaben erfüllen. Wer und was geprüft wird findet man im jährlichen Datenschutzbericht – zum Beispiel in dem des Landes Hessen. Ebenfalls den Wenigsten bekannt ist der Umstand, dass leitende Angestellte, Geschäftsführer, IT-Leiter oder Vertriebsleiter, Gesellschafter und Familienangehörige NICHT die Funktion des Datenschutzbeauftragten übernehmen dürfen. Der Grund: Interessenskonflikte, die das BDSG nicht akzeptiert.

 

Mit SIX DATENSCHUTZ profitieren Sie gleich mehrfach:

  • Verständliche Sprache – meine Beratung ist praxisorientiert und spricht „Ihre Sprache“
  • Flexibilität – Sie erhalten die gewünschten, notwendigen Leistungen – nach Aufwand oder im Paket, stets veränderbar
  • Unabhängigkeit und Neutralität – ich berate frei von unternehmensinternen Abhängigkeiten und arbeite so in Ihrem Interesse
  • Verlässlichkeit – ich liefere pünktlich, das ist selbstverständlich
  • Aktuell – branchenübergreifendes Know-how durch ständige Weiterbildung im Datenschutz, in IT- und Datensicherheit
  • Qualifiziert – hohe Beratungsqualität, volle Konzentration auf die DSB-Aufgabe, kein „Verzetteln“ durch andere Aufgaben
  • Verfügbarkeit: Meine kompetenten Partner vertreten mich zuverlässig im Ausnahmefall, falls ich einmal nicht verfügbar sein sollte.

 

Weitere Vorteile durch externen Datenschutz (eDSB)

  • höhere Effizienz – Sie fokussieren sich allein auf Ihr Kerngeschäft, binden keine eigenen Mitarbeiterressourcen
  • Kostengünstiger – keine Weiterbildungskosten von bis zu € 2.300,- p.a., ständige Verfügbarkeit,  kalkulierbare Kosten für den externen Datenschutzbeauftragten

Gerne kalkuliere ich die für Sie passenden Leistungen und die mögliche Ersparnis durch meine Leistungen.

 

Erfahren Sie mehr zu diesen Themen:

Diese Leistungen biete ich Ihnen.
So können wir zusammen arbeiten – ein möglicher Ablauf.
Es gibt Förderungsmöglichkeiten – lesen Sie weiter.